Kölsch-Konvention

Kölsch braut man da, wo man es auch
spricht. Nämlich in Köln und seiner näheren Umgebung. Diese heimische
Bier-Spezialität darf nur hier und nirgendwo anders hergestellt werden. Und das
hat seinen guten Grund: die Kölsch-Konvention.
Schon sehr früh erkannten die Kölner
Brauer die Zeichen der Zeit. Sie schufen sich Regeln, der sich alle Kölschbrauer
freiwillig unterwarfen: Am 6. März 1986 unterzeichneten die Chefs der 24
Kölsch-Brauereien feierlich und im Beisein des Kölner Oberbürgermeisters Norbert
Burger im Festsaal des Hotels Excelsior die "Kölsch-Konvention", dieses für Köln
und das Kölsch so wichtige Dokument.
Begonnen hatte es damit, dass bereits
im Jahre 1963 durch das Landgericht Köln festgestellt wurde, dass Kölsch nicht
nur der Biertyp, sondern auch das Herkunftsgebiet ist. Der zweite Schritt folgte
1980. Das Oberlandesgericht schloss sich durch rechtskräftiges Urteil der
ständig vertretenen Auffassung der Erstinstanzen an und bestätigte die
geschützte geographische Herkunftsbezeichnung.
Doch dann ging es Schlag auf Schlag.
1981 beschloss der Kölner Brauerei-Verband, eine Konvention ausarbeiten zu
lassen und setzte die in mühsamer Kleinarbeit ausformulierte Konvention bei
allen Mitgliedern durch.1985 wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht, nachdem
andere beteiligte Kreise, insbesondere Verbände, keine Einwendungen hiergegen
hatten. Durch die von den Kölner Brauern geleisteten Unterschriften bekannten
diese sich am 6. März 1986 bindend zu ihrer Konvention.
Im einzelnen legt der Inhalt folgende
wichtigen Punkte fest:
-
Kölsch wird nach dem Reinheitsgebot
von 1516 gebraut, und das nur von Brauereien im Kölner Stadtgebiet und einigen
besonders bestimmten Brauereien in der Umgebung. - Kölsch ist ein obergäriges,
helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, blankes Vollbier.
-
Die Stange ist das einzige
gebräuchliche Kölsch-Glas. Ein Ausschuss wacht über die Einhaltung der
eingegangenen Verpflichtungen und ein Schiedsgericht entscheidet in
Streitfragen. Bei Zuwiderhandlungen kann das Gericht Strafen bis zu 120.000.-
Euro verhängen.
Soweit die trockenen, aber wichtigen
Fakten. Doch die Konvention stellt für den Konsumenten klar, dass er jederzeit
und von welcher Marke auch immer ein ganz spezielles, gleich bleibend gutes Bier
erhält. Diese Garantie gibt es außer beim Kölsch nur noch bei Champagner und
Bordeaux.
Die Fachleute und Bierexperten
bezeichnen den Kölsch-Geschmack als leicht herbes Bier mit aromatischem
Bittergeschmack. Dem echten Kölschfan ist das alles vielleicht ein wenig zu
akademisch und er verläßt sich eher auf seine "Tagesform": Denn das Bier,
speziell das Kölsch, ist ein lebendiges Nahrungsmittel, das Gott sei Dank nicht
immer gleich ausfällt, doch immer gleich gut schmeckt. Darum denken Sie bei
Ihrem nächsten Glas Kölsch daran, dass Ihr übernächstes noch genau so gut ist -
Dank der Kölsch-Konvention, der sich alle Kölsch-Brauer verpflichtet fühlen.
your health ! cheers !

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